BEIHILFEBERECHTIGT
Sie können bereits vor unserem vereinbarten Erstgespräch alle notwendigen
Antragsunterlagen bei Ihrer
zuständigen Beihilfestelle anfordern, um den Antragsprozess zur Kostenübernahme etwas zu
beschleunigen.
Zu Beginn der Behandlung stehen uns im Rahmen der sogenannten Probatorik („probatorische
Phase“) fünf
Sitzungen zur Verfügung, die ein gegenseitiges Kennenlernen, einen ersten
therapeutischen
Beziehungsaufbau, eine eingehende Diagnostik und somit die Indikationsstellung für eine
psychotherapeutische Behandlung ermöglichen. In dieser Zeit können wir Ihre
individuellen Belastungen
genauer erfassen, diagnostisch einordnen, einen entsprechenden Behandlungsplan erstellen
und so über
unsere weitere Zusammenarbeit entscheiden.