Im Rahmen der Kassenzulassung werden die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen vollumfänglich von der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse (sowohl für Einzel- als auch für Gruppentherapien) übernommen. Im Regelfall entstehen für Sie hier keine weiteren Gebühren.

Für privattherapeutische Leistungen orientiert sich unser Honorar an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese kann vollumfänglich auf den Webseiten der Bundespsychotherapeutenkammer eingesehen werden. Die Kosten variieren je nach Belastungsgrad, Zeitaufwand und Umständen bei der Ausführung der einzelnen Therapiesitzungen (reguläre Dauer einer Sitzung beträgt 50 min).

Mit unserer Approbation gemäß §2 PsychThG und einem Eintrag in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhrein (KVNO) erfüllen wir alle Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch externe Versicherungsträger.

Im Folgenden erläutern wir Ihnen die Bedingungen genauer, unter denen wir Ihnen unsere Leistungen anbieten dürfen.

GESETZLICH VERSICHERT

Für gesetzlich Versicherte besteht an beiden Standorten die Möglichkeit, einzel- und gruppentherapeutische Behandlungen in Anspruch zu nehmen. Es ist auch eine Kombinationsbehandlung (Einzel- und Gruppensetting) möglich. In der Regel werden die Kosten von Ihrer Krankenkasse vollumfänglich übernommen, sofern Ihr Versicherungsstatus aktuell ist.

PRIVAT VERSICHERT

Private Krankenversicherungen erstatten im Normalfall die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Die Anzahl der übernommenen Stunden sowie die Höhe der Erstattung ist vom individuellen Versicherungstarif abhängig. Bitte vergewissern Sie sich bereits vor der Aufnahme einer Psychotherapie bei Ihrer jeweiligen Krankenversicherung über die Konditionen Ihres Versicherungsvertrags und klären Sie zeitig ab, ob und in welchem Umfang die Behandlungskosten für eine Psychotherapie übernommen werden. Klären Sie zudem bereits vor Beginn der Psychotherapie, welche Unterlagen für eine Kostenübernahme bei der privaten Krankenversicherung vorzulegen sind.

SELBSTZAHLER

Es besteht natürlich für jeden die Möglichkeit, Psychotherapie als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Dies hat den Vorteil, dass die Behandlung absolut diskret bleibt und keine erforderlichen Angaben (bspw. über Diagnosen und Therapieinhalte) an Externe (wie z.B. Krankenversicherungen oder Gutachter) zur Bewilligung einer Kostenübernahme gemacht werden müssen. Zudem können wir auf diesem Wege nach einem ersten Kennenlernen sofort in die therapeutische Behandlung einsteigen, ohne auf lange Bearbeitungsfristen von externen Kostenträgern zu warten. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) oder nach individueller Absprache. Sie können die entstandenen Kosten ggf. sogar im Rahmen außergewöhnlicher Belastungen steuerlich absetzen.

BEIHILFEBERECHTIGT

Sie können bereits vor unserem vereinbarten Erstgespräch alle notwendigen Antragsunterlagen bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle anfordern, um den Antragsprozess zur Kostenübernahme etwas zu beschleunigen. Zu Beginn der Behandlung stehen uns im Rahmen der sogenannten Probatorik („probatorische Phase“) fünf Sitzungen zur Verfügung, die ein gegenseitiges Kennenlernen, einen ersten therapeutischen Beziehungsaufbau, eine eingehende Diagnostik und somit die Indikationsstellung für eine psychotherapeutische Behandlung ermöglichen. In dieser Zeit können wir Ihre individuellen Belastungen genauer erfassen, diagnostisch einordnen, einen entsprechenden Behandlungsplan erstellen und so über unsere weitere Zusammenarbeit entscheiden.

HEILFÜRSORGE (FÜR BUNDESPOLIZISTEN)

Bundespolizisten sind seit 2018 nicht mehr auf freie Behandlungsplätze bei Vertragspsychotherapeuten mit Kassenzulassung angewiesen, sondern können sich seither für eine schnelle Behandlung an psychotherapeutische Privatpraxen wenden. Hierzu hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren geschlossen. Ähnlich wie bei den gesetzlichen Krankenkassen erfolgt zunächst eine Antragstellung, die jedoch an die Heilfürsorgestelle der Bundespolizei in 53754 Sankt Augustin gesendet wird.

HEILFÜRSORGE (FÜR SOLDATEN)

Soldaten der Bundeswehr dürfen seit 2013 aufgrund einer gesonderten Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) auch von privat niedergelassenen Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung behandelt werden. Die Kosten hierfür werden in der Regel vom Dienstherrn übernommen. Hierzu wird lediglich eine Überweisung des zuständigen Truppenarztes für einen Psychotherapeuten benötigt. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch einen Sanitätsvordruck "Kostenübernahmeerklärung" (San/BW/0218) mit, auf dessen Grundlage die probatorischen Sitzungen stattfinden und abgerechnet werden können.

BERUFSGENOSSENSCHAFTEN

Sofern Ihre psychischen Beschwerden die Folge eines Arbeits- bzw. Wegeunfalls sind (z.B. Folgestörungen als Reaktion auf belastende oder traumatische Ereignisse), werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in der Regel von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen. Erkundigen Sie sich bitte zeitig im Vorfeld bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft und veranlassen Sie bestenfalls schon vor Beginn der Probatorik die Zustellung der erforderlichen Antragsformulare, damit eine Kostenübernahme für die psychotherapeutische Heilbehandlung gewährleistet werden kann.